Notfallregister

Sie leben in der Gemeinde Großenwiehe, sind mobilitätseingeschränkt, gehörlos oder heimbeatmet? Dann können Sie sich freiwillig hier registrieren:

 

Das Notfallregister bietet im Krisenfall keine Garantie, berücksichtigt zu werden, kann den Einsatzkräften jedoch den Zugang zu wichtigen Daten von besonders schutzbedürftigen Personen erleichtern. Das Register wurde von der Gemeinde Großenwiehe initiiert, die Eintragung ist freiwillig.

 

Angaben zur Person welche ins Register aufgenommen werden soll:

Mit * markierte Felder müssen ausgefüllt werden.

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Verfügt die registrierte Person über eine eigene Email Adresse* 
 
Aufzug vorhanden?* 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Gibt es einen gesetzlichen Vormund?* 
 
Wohnsituation* 
 
Selbstversorgungsfähigkeit* 
 
Partner/Mitbewohner/in* 
 

Notwendige medizinische Informationen

 
Mobilität* 
 
Lebenswichtige Therapie* 
 
Notwendige medizinische Geräte/Technik* 
 
Gesundheitliche Einschränkungen* 
 
 
 
Implantate* 
 
Tiere im Haushalt die versorgt werden müssen* 
 
 
 

Notfallkontakt

 
 
 
 
 
 
 

Rechtliches / Einwilligungserklärungen:

 
Eingabe der Daten erfolgt durch  
 
 

Die registrierte Person/der gesetzliche Vormund erteilt die Einwilligung zur Speicherung und Verarbeitung der eingegebenen Daten (insbesondere der Gesundheitsdaten) zum Zwecke der Weitergabe an Berechtigte und Kontaktaufnahme:

 
Einwilligung zur Datenspeicherung und Verarbeitung* 
 
 

Die registrierte Person/der gesetzliche Vormund erteilt die Einwilligung zur Weitergabe der eingegebenen Daten (insbesondere der Gesundheitsdaten) an die Feuerwehr, den Rettungsdienst, die Polizei, die Bundespolizei, das THW, die Bundeswehr, die Hilfsorganisationen und sonstige beauftragte Dritte im Katastrophenschutz, den Katastrophen- und Zivilschutzbehörden und den Stromnetzbetreibern zum Zwecke der Abwendung einer unmittelbaren Lebensgefahr, der konzeptionellen Gefahrenabwehr (Katastrophen- und Zivilschutzplanung), Betreuung und Evakuierung im Notfall. Als Rechtsgrundlage für die Gesundheitsdaten gilt Artikel 9 Absatz 2 Buchstabe a DS-GVO. Die Zustimmung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.

 
Einwilligung zur Weitergabe der Daten* 
 
 

Gesetzlich besteht das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragbarkeit (Art. 15-21 DS-GVO) sowie auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde (Art. 77 DS-GVO).

 
Datenschutz* 
 

Sicherheitsabfrage

 
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Rechtliches:

Mit dem Absenden der Daten erkläre ich mich einverstanden, dass die von mir eingegebenen Daten zur weiteren Verarbeitung elektronisch gespeichert werden.