Barrierefreiheit
Erklärung zur Barrierefreiheit
Wir (Gemeinde Großenwiehe) als Websitebetreiber sind bemüht, die Website im Einklang mit den einschlägigen Vorschriften zur Barrierefreiheit zu gestalten. Für uns gelten folgende Rechtsvorschriften:
Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung in Schleswig-Holstein (Landesbehindertengleichstellungsgesetz - LBGG)
Landesverordnung über den barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (BFWebV SH)
Website
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website https://www.grossenwiehe.de/.
Feedback und Kontaktangaben
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf unserer Website aufgefallen oder haben Sie Anmerkungen sowie Fragen zum barrierefreien Zugang? Melden Sie sich gerne bei uns:
Bürgermeister Keno Jaspers
Dörpshuus, Alte Bredstedter Str. 1a, 24969 Großenwiehe
Tel.: (04604) 9888970
E-Mail:
Kontaktformular
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist nicht vollständig mit den für uns geltenden Vorschriften zur Barrierefreiheit vereinbar. Im Einzelnen:
Unvereinbarkeit mit den Rechtsvorschriften zur Barrierefreiheit
Aktuell sind folgende Inhalte auf der Website der Gemeinde Großenwiehe noch nicht vollständig mit den gesetzlichen Vorgaben zur Barrierefreiheit (§ 12a BGG i. V. m. BITV 2.0) vereinbar:
Bilder ohne Alternativtexte: Einige Bilder, insbesondere ältere Inhalte, sind noch nicht mit aussagekräftigen Alternativtexten (Alt-Texten) versehen.
Dokumente: Nicht alle PDF-Dokumente sind barrierefrei aufbereitet.
Wir arbeiten kontinuierlich daran, diese Mängel zu beheben.
Unverhältnismäßige Belastung
Folgende Inhalte werden nicht barrierefrei zur Verfügung gestellt, weil dies für uns zu einer unverhältnismäßigen Belastung führen würde:
Derzeit gibt es keine Inhalte oder Funktionen auf der Website der Gemeinde Großenwiehe, für die eine Ausnahme aufgrund unverhältnismäßiger Belastung geltend gemacht wird. Alle bekannten Barrieren werden schrittweise behoben.
Ausnahmen vom Anwendungsbereich der Vorschriften zur Barrierefreiheit
Nach den anwendbaren Rechtsvorschriften gibt es auf der Website der Gemeinde Großenwiehe keine Inhalte oder Funktionen, die explizit von den Barrierefreiheitsvorgaben ausgenommen sind. Alle Inhalte unterliegen den gesetzlichen Anforderungen.
Evaluationsmethode
Die Barrierefreiheit der Website der Gemeinde Großenwiehe wurde anhand folgender Methoden evaluiert:
Selbstbewertung: Die Inhalte wurden durch geschulte Mitarbeiter:innen der Gemeinde auf Basis der BITV 2.0 und der WCAG 2.1 überprüft.
Externe Prüfung: Ergänzend wurde eine externe Beratung durch Expert:innen für digitale Barrierefreiheit in Anspruch genommen.
Nutzertests: Feedback von Bürger:innen und Menschen mit Behinderungen wurde aktiv eingeholt.
Die Evaluierung erfolgt kontinuierlich im Rahmen der regelmäßigen Pflege und Weiterentwicklung der Website.
Durchsetzungsverfahren
Sollten Sie der Ansicht sein, dass Sie durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung unserer Website benachteiligt sind, können Sie sich an die zuständige Durchsetzungsstelle wenden:
Beschwerdestelle für Barrieren von Informationen
Karolinenweg 1
24105 Kiel
Postadresse:
Postfach 7121
24171 Kiel
Telefon: 0431 9881620
Fax: 0431 9886101620
E-Mail:
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 12.03.2026 erstellt und zuletzt am 12.03.2026 überprüft.





